Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge zurück – Bundestag bleibt entscheidungsfähig
Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Finanzpaket-Abstimmung
Karlsruhe weist Eilanträge ab – Die für heute geplante Abstimmung im Bundestag über das 500-Milliarden-Euro-Finanzpaket kann wie vorgesehen stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter abgelehnt.
Die Kläger, darunter FDP-Politiker sowie Mitglieder der AfD, des BSW und der Linken, hatten versucht, die Sondersitzung des Bundestags zu stoppen. Ihr Hauptargument: Der alte Bundestag dürfe nach der Wahl eines neuen Parlaments keine weitreichenden Grundgesetzänderungen mehr beschließen. Doch Karlsruhe stellte klar, dass das Parlament bis zur Konstituierung des neuen Bundestags uneingeschränkt handlungsfähig bleibt.
FDP kritisiert mangelnde Beratungszeit – Karlsruhe weist Eilanträge ab
Neben verfassungsrechtlichen Bedenken äußerten FDP-Abgeordnete scharfe Kritik an dem beschleunigten Verfahren. Besonders umstritten ist der grüne Einfluss auf das Finanzpaket: 100 Milliarden Euro des Sondervermögens sind für Klimaschutzprojekte eingeplant.
Die FDP argumentierte, dass die Abgeordneten nur drei Tage Zeit hatten, um sich mit den weitreichenden Änderungen zu befassen. Die geplante Lockerung der Schuldenbremse sei ein komplexer Eingriff, der nicht überstürzt beschlossen werden dürfe.
Das Bundesverfassungsgericht sah jedoch keinen Grund für eine Verzögerung. Die Richter betonten, dass der Bundestag bis zur ersten Sitzung des neuen Parlaments alle ihm zustehenden Rechte wahrnehmen kann – einschließlich der Änderung des Grundgesetzes.
Vorstoß für frühere Bundestagssitzung scheitert – Karlsruhe weist Eilanträge ab
Die AfD versuchte zusätzlich, den neuen Bundestag schneller zusammentreten zu lassen, um eine Abstimmung durch das alte Parlament zu verhindern.

Doch dieser Antrag fand keine Unterstützung der Linken, obwohl beide Parteien zusammen mehr als ein Drittel der Sitze im neuen Bundestag stellen.
Zwar erlaubt Artikel 39 des Grundgesetzes einem Drittel der Abgeordneten, eine Parlamentssitzung zu verlangen, doch ob dies auch für die erste Sitzung eines neu gewählten Bundestags gilt, ist juristisch umstritten. Karlsruhe hat dazu bisher keine Entscheidung gefällt.
Bundestag bleibt beschlussfähig – politische Spannungen bleiben
Mit dem heutigen Urteil ist der Weg für die Abstimmung über das Finanzpaket frei. Sollten die Abgeordneten zustimmen, muss noch der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit nachziehen.
Doch der Konflikt ist damit nicht beendet. Während Union, SPD und Grüne das Milliardenpaket als notwendig und zukunftsweisend loben, werfen FDP, AfD und Linke der Regierung vor, das Parlament unter Zeitdruck zu setzen und demokratische Prozesse zu untergraben.
Das Urteil aus Karlsruhe mag für Klarheit sorgen – doch die Debatte über Schuldenbremse, Klimaschutzinvestitionen und parlamentarische Entscheidungsbefugnisse wird Deutschland noch lange beschäftigen.
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